Da bin ich ja beeindruckt hr. Schächer,
und beeinduckt bin ich auch, dass sie sich trotzdem noch hier im Forum im Forum angagieren.
Der Alltag ist bei ihnen doch sicher viel interessanter als dieses Forum.
Ich bin als Architekt nur zufällig ins Thema Brandschutz gerutscht und bastel im Selbststudium an einem konkreten Projekt. Ich habe jede enge Infos gesammelt, das Forum hilft dabei und dabei die Dinge zusammenzubringen.
Es ist ein spannendes Thema, frustrierend empfinde ich die scheinbar zementierten und unlogischen Strukturen der Bauordnungen.
Die Systematik der Abweichung (Befreiungen gib es nicht mehr), wie man man Abweichungen innerhalb von LBO´s oder hin zu MBO begründen kann ist mir schleierhaft.
Kann für ein Gebäude, dass die Anforderungen nach GK4 LBO nicht erreicht, einfach -nur wenn es passt natürlich!- in der Systematik der MBO nach GK2MBO argumentiert und abweichend nachgewiesen werden, dass das Gebäude hier in der MBOGK2 die geforderten Schutzziele einhält?
Ihre Aussage: ´...kann man auch entsprechend "Gk 4" abarbeiten ... und dann einen Abweichungsantrag zur RP-LBO stellen und mit der MBO Systematik und der größeren personenzahl bei Wohnungen begründen. Kann ganz gut klappen, kann auch zurückgewiesen werden.´ ist mir vom Verfahrensablauf unklar.
LBauO RhPf: ´Soll von einer technischen Anforderung abgewichen werden, ist der Bauaufsichtsbehörde nachzuweisen, dass dem Zweck (der Zweck müßte doch ggf. derselbe wie in der MBO sein?) dieser Anforderung auf andere Weise (kann das auch die Weise der MBO sein?)entsprochen wird.
Vielleicht sehe ich das ganze zu kompliziert...vielleicht ist es aber auch eine Kunst, den passenden Weg zu wählen.
Wie ich nach diesem meinen ersten Gutachten mit dem Thema Brandschutz weiter verfahre warte ich mal ab, ich wohne zwar in Hessen (AKH), arbeite aber in der pfalz und wenn ich vielleicht doch noch ein Seminar mache scheint es mir evtl. sinnvoller, Pfälzer regelwerk zu lernen...bite nicht persönlich nehmen.
Schöne Grüße
Thomas