Bundesland: Thüringen Autor: GastLiebe Kollegen,
unser Bauamt verpflichtet uns zum Nachweis des Brandschutzes einer Balkonanlage (Gebäude mittlerer Höhe).
Sie beziehen sich auf den §27 ThürBO (Nichttragende Aussenwände) - gefordert werden A-Baustoffe oder wenigstens feuerhemmend (F30-B). Unsere bereits errichtete Balkonanlage besteht aus einer Stahlkonstruktion mit Balkonplatten aus 27 mm Siebdruckplatte (Sperrholz). Angesichts der zahlreichen Balkonanlagen mit B-Baustoffen bzw. nicht F30-geprüften Konstruktionen, die man vielerorts errichtet wurden (auch bei Gebäuden mittlerer Höhe), stellt sich uns die Frage, ob diese Forderung überhaupt berechtigt ist, da die ThürBO selbst keinerlei Aussage bezüglich Balkonen gibt.
Kann uns jemand hierzu weiterhelfen?