Autor: Schächer Lieber Rainer,
wenn man eine Brandwand b r a u c h t, ist das eine aufwändige Sache, diese in einem Holzhaus zum Halten zu bekommen. So ganz streng (F 90 A + M) nicht in Holz möglich.
Die sinnvolle Lösung ist, die Erleichterung "Brandersatzwand" zu nutzen (siehe maßgebende LBO, z.B. HBO, Tabelle Anlage 1, Fußnote 7 zu § 27)
wann immer dies bei solchen kleinen Häusern geht,
nämlich von innen nach außen F 30 (bzw. F 60),
von außen nach innen F 90.
D.h. die erforderliche Aussteifung des Gebäudes (F 30 oder F 60 nach GK 2, 3 oder 4) bestimmt die Aussteifung der Brandersatzwand des "heißen Hauses",
(z.B. in Hessen bis 7 m F 30, bis 13 m F 60), dann brauche ich die "Brandersatzwand" auch nur F 30 (F 60) zu halten.
Wenn das Haus eingeht, geht die Außenwand als Brandersatzwand mit.
Es sind grundsätzlich 2 Brandersatzwände an der Grenze gefordert,
also jedes Haus hat an der Grenze seine eigene Brandersatzwand.
Die am "kalten Haus" stehende hat von außen nach innen F 90 und schützt sich dadurch vor dem Feuer des Nachbarn.
Die Idee dieser Wände ist gut, man kann sie auch preisbewußt herstellen, Verschiedene neigen aber zu Übertreibungen und machen in diese Brandersatzwände auch noch Steckdosen- und Lichtschalterlöcher rein,
dann wird die immer schwächer und irgend wann ist es kein Schutz mehr.
Wir sind im Büro nicht nur Brandschützer sondern auch Baustatiker, unsere Ringbalken laufen beim Massivhaus aus der Decke heraus schräg auf dem Giebel hoch bis in Höhe Fenstersturz / Dachdecke, dort quer und wieder herunter. Wenn eine Innenwand an die Außenwand anstößt, wird der Ringanker dort angebunden. Dann hält es solide und wackelt nicht. Ohne Wand ist der nachweis der Verformung machmal etwas knapp.
Wenn es ein breites Haus ist, keine inneren Wände auf den Giebel zulaufen und der Giebel zu groß wird, ihn von der Seite zu halten, dann braucht man ein, zwei Zusatzstützen, die man in der Giebelwand hochführt. Nur ein KLEINES Giebel-Dreieck, was oberhalb der Fensterstürze / Deckenhöhe bleibt, machen wir am Dach fest, aber dann mit einem weiteren Querbalken unter dem First in Ortbeton wg der Verzahnung und n u r so hoch, daß man rechnerisch nachweisen kann, daß die restliche Mauerhöhe auch ungehalten stehen bleibt. Bei 50 - 60 cm hält das, bei 1 m wird es knapp.
Haben wir ein Holzhaus, muß ein Teil der Wandbalken aus dem Geschoß darunter in den Giebel hochlaufen und diesen F 30 (heiß) und F 90 (kalt) halten, die Decke muß dann auch mindestens F 30 erreichen, sonst gibt es kein F 30 / F 90 System. O h n e diese Erleichterung wird das ganze sehr aufwändig, darum lehren wir, diese Erleichterung zu nutzen aber nicht noch Steckdosen einzubauen ... (keine Übertreibungen).
Wenn ich einen Spitzboden in entsprechender Höhe habe muß die Decke unter Dach und die Spitzbodendecke halten, im Massivbau geht es auch mit massiveren Ringankern von "weit unten" nach oben.
Wenn mein Haus F 30 halten muß und die Außenwände, die zugleich Grenzwände sind ("Brandersatzwände"), müssen die Decken a u c h F 30 sein, erstens weil GK 2 das verlangt, zweitens weil ich sie zur Aussteifung brauche.
Nur freistehende, kleine Gebäude (GK 1) dürfen unterhalb F 30 errichtet werden, die haben aber auch keine Brandwände / Brandersatzwände weil freistehend.
Das ist ein regelmäßig zu lasch angesehenes Thema ... und bei vorzeitigem Einsturz leider auch ein haftungsrechtliches Risiko, dem man sich nicht unnütz aussetzen sollte. Mal abgesehen von der sinnlosen Rissedebatte, wenn der Giebel in Deckenhöhe am weichen Dachstuhl "pendelt" und sich mit horizontalen Rissen abzeichnet. Die Giebel fallen bei oder nach Bränden wirklich sehr leicht um, das ist regelmäßiges Einsatzgeschehen, die wieder festzumachen oder umzuwerfen (Gefahrenabwehr).
Weihnachtsliche Grüße Franz Schächer