Bundesland: Bundesweit Autor: Göring ä Sehr geehrte Kollegen,
wie würden Sie den Fall lösen?
Es wird die MIndBauRL angewendet.
Es stehen zwei Gebäude, die zwei Brandabschnitte bilden in einem Abstand von ca 6,5 m nebeneinander.Beide Gebäude haben einen zweigeschossigen Abschnitt für Bürnutzung im OG.
Zwischen beiden Gebäude soll im OG eine Verbindung als Laufgang hergestellt werden. Der Gang wird nicht als notwendiger Flur benötigt. Dazu gibt es andere Wege in beiden Gebäuden.
Kann der Verbindungsgang ohne Feuerwiderstand hergestellt werden? Oder muss er aus Gründen der Brandübertragung und des Feuerüberschlages feuerbeständig hergestellt werden?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße
Gabriele Göring