Hallo zusammnen,
die Lösung mit der Videoüberwachung ist meiner Meinung nach mit einer sehr, sehr heißen Nadel gestrickt.
Wie soll den bitte mit einer Videoüberwachung eine Gefahrensituation richtig eingeschätzt werden. Soll dem armen Menschen der in der ständig besetzten Stelle seinen Dienst verrichtet, die Verantwortung übertragen werden, zu entscheiden, ob diese Person nun flüchten darf oder nicht ?
Mit einer Videoüberwachung an den Notausgängen kann nur ein sehr kleiner Ausschnitt betrachtet werden. Was, wenn es im Flur ums Eck wirklich brennt oder einer mit einer Flinte durchdreht?
Wenn ich diese Person in der ständig besetzten Stelle wäre, ich würde die Tür immer aufmachen, sobald der Auslass begehrt wird. Sollte es zu dem Fall kommen, dass die Tür nicht freigegeben wurde, obwohl Gefahr für Leib und Leben besteht, möchte ich nicht in der Haut desjenigen stecken, der dies so angeordnet, geplant und letztlich ausgeführt hat.
Wie kann die Lösung aussehen ?
Die Lösung kann meiner Meinung nach nur eine bauliche Lösung in Kombination mit der Fluchttürsteuerung und evtl mit einer Videoüberwachung sein, wie es Herr Knublauch bereits erwähnt hat.
Die Fluchtwege in einem derart genutzten Gebäude sollten so geplant werden, dass diese niemals auf eine öffentliche Verkehrsfläche führen.
Dies gilt analog für Kindergärten oder ähnliche Einrichtungen.
Wenn dies nicht geht, sollte die Alarmauslösung bei Benutzung des Fluchtweges so früh wie möglich erfolgen, um dem Personal einen Zeitvorsprung zu geben um die flüchtende Person wieder "einzufangen".
Dies kann u.U. dadurch realisiert werden, dass nicht nur die Ausgangstür ins Freie, sondern bereits schon Türen ins Fluchttreppenhaus überwacht werden. Zur Verifikation (aber nur dazu) würde sich eine Videoüberwachung eignen.
Zum Hinweis 1 von Herrn Knublauch möchte ich noch anmerken, dass meines Wissens nach die EltVTR vorschreibt dass alle Fluchttürsteuerungen entriegelt werden müssen, sobald eine vorhandene Brandmeldeanlage ausgelöst hat. Was bringt es in diesem Fall den Taster der Fluchttürsteuerung zu entfernen, wenn durch den nahegelegenen Druckknopfmelder alle Türen entriegelt werden können und sich gleichzeitig eine gewisse Unruhe im Gebäude verbreitet?
Ich halte des Abschließen, Verzögern oder Fernsteuern von Fluchttüren für unverantwortlich. Es kann nicht sein, dass bei der Planung der Fluchtwege die spätere Nutzung nicht betrachtet wird. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Fachleuten für Brandschutz (also Ihnen meine Damen und Herren) und nicht bei dem Wachmann in einer ständig besetzten Stelle, der für 6,71? Tariflohn seine Arbeit verrichtet.
Freundliche Grüße
Stefan Satzger