Bundesland: Bayern Autor: Hinrich Böttcher ä Situation:
eine Maisonettewohnung im Dachgeschoss, ist im unteren Teil an das notwendige Treppenhaus angeschlossen, im oberen Teil nicht. Die Erschließung des oberen Teils erfolgt über eine offene, interne Treppe. Für den obere Teil der Wohnung verläuft der 1. Fluchweg über das angrenzende Flachdach (Terrassentür).
Frage:
Wie hoch darf die Schwelle der Terrassentür sein?
Darf dort eine (oder mehrere) Stufe ausgebildet werden?, Wie hoch darf diese Stufe/Stufen maximal sein?