Bundesland: Bayern Autor: Schmid ä Guten Tag
In einem Gebäude, das früher als Schreinerei genutzt wurde wird eine Nutzungsänderung vorgenommen. In einer Hälfte entsteht eine größerer Seminarraum mit Küche zur Selbstversorgung und eine kleineres Nebenzimmer.
die andere Hälfte des Gbäudes soll als Lagerraum für Geräteersatzteile genutzt werden. Es werden keine Reparaturen durchgeführt. Es sind keine Maschinen erforderlich. Dem Lagerraum ist noch ein Büro angegliedert.
Gesamtlänge des Gebäudes ca. 28 m. Breite ca. 19 m.
Ist die Wand zwischen den unterschiedlichen Nutzungen als Brandwand auszubilden?
Bestehen die an innenliegende Wände des Büro´s zum Lagerraum Brandschutzanforderungen?
mfG, A. Schmid