Guten Tag,
ich habe folgende Problematik zur Ansteuerung von bauseitigen Rollladen. Diese werden als Wärmeschutz, in der Technikzentrale, direkt vor zwei in der Hauswand eingebauten Wetterschutzgittern, montiert. Diese Öffnungen sind gemäß Brandschutzgutachten jedoch zur natürlichen Entrauchung (RWA) der Technikbereiche erforderlich. Vom Hersteller werden diese Rollladen mit einem handelsüblichen Rundmotor (230V, reversierbar) ausgerüstet. Eine Zulassung als RWA-Einheit haben diese ?Bauteile? mit Sicherheit nicht.
Vom Architekt wird gewünscht, dass diese Rollladen im Brandfall automatisch über Rauchmelder geöffnet werden. Bei Auslösung mittels Handmelder Vorort bzw. in der BM-Zentrale werden die Rollläden ebenfalls geöffnet.
Die zugehörige RWA-Steuereinheit wird innerhalb des Brandabschnittes montiert. Brandschottungen am RWA-Verteiler bzw. Funktionserhaltsverkabelung E90, ist eigentlich nicht erforderlich. Wegen der fehlenden Ersatzstromversorgung werde ich die Verkabelung jedoch mit Funktionserhalt ausführen (Zuleitung aus anderem Brandabschnitt und aller Antriebskabel innerhalb des Brandabschnittes).
Jetzt zu meinen eigentlichen Fragen:
1. Ist es überhaupt zulässig RWA-Funktionen ohne Ersatzstromversorgung (Notstrom, Batterie, etc.) zu bauen, oder muss ich mittels Klein-USV, sicherstellen, dass die Funktion der RWA-Anlagenteile gewährleistet ist.
2. Wenn keine Ersatzstromversorgung erforderlich ist, wie muss die Ausführung der vorgeschalteten Elektroverteiler, in Bezug auf Brandschutzmaßnahmen sein.
3. Für normale RWA-Einheiten gibt es zugelassene Steuerungen und Bauteile. In diesem Fall gibt es nach meinem Kenntnisstand, keine zugelassene Steuerung. Muss hier eine Einzelabnahme durch den Sachverständigen erfolgen?
Würde mich freuen, wenn ich ein paar wertvolle Tipps zur Realisierung dieser Maßnahme erhalte.
Im Voraus besten Dank
Michael Sommer