Autor: Andreas Beuscher Hallo Herr Koeppen,
Aus Abschnitt 6.4.1 der DIN 18230-1 ergibt sich, dass brennbare Bestandteile von Bauteilen, sofern durch eine durchgehende Schicht oder Ummantelung aus nicht-brennbaren Baustoffen sichergestellt ist, dass die brennbaren Teile während der rechnerisch erforderlichen Feuerwiderstandsdauer nicht zum Brandgeschehen beitragen, bei der Erfassung der Brandlasten unberücksichtigt bleiben.
Kann mann das Stahtrapezblechdach als durchgehende Schicht einstufen? Falls ja:
Warum keine Vorbemessung der Brandlasten bzw. Feuerwiderstandsdauer der Halle , ohne Berücksichtigung dieser Brandlast. Sofern eine äquivalente Branddauer Oder ?
In der Hoffnung auf weitere Meinungen.
Gruß Andreas Beuscher