Autor: Schächer Hallo Werner,
im Internet www.saarland.de gibt es eine Spalte "Bauen und Wohnen" und dort "Baurecht" und dort "RiLi und VO" und dort an achter Stelle die "Schulhaus- richtlinie". Sie entspricht im wesentlichen der Muster RiLi der ARGEBAU und gilt für neue Schulbauten. An bestehende Schulbauten sind die zum zeitpunkt der Errichtung geltenden Anforderungen zu stellen UND diejenigen, die aus Erkenntnisgewinn zur Abwehr konkreter gefahren erforderlich sind ... das betrifft im wesentlichen den zweiten baulichen rettungsweg, der früher bei unter 1.600 m? / bis zweigeschossigen Schulbauten nicht gefordert war.
Ob hier ein zweiter Rw nachgerüstet werden muß (das wäre konsequent) oder durch Kompensation die Sicherheit verbessert und die "konkrete Gefahr" damit in eine "abstrackte Gefahr" gemindert werden kann, muß man Schule für Schule durchkämpfen.
Beim für das Bauen zuständigen Ministerium, im Saarland nehme ich an das Umweltministerium, kann man sich vom zuständigen Sachbearbeiter bei Vorliegen wichtiger Gründe meist auch eine Kopie der alten RiLi kopieren lassen. Wenn Sie Schulen nachbessern oder nachträglich beurteilen sollsen, bekommen Sie das sicher.
Grüße Franz Schächer