Autor: Göring Hallo Steffen,
ich komme nicht mit Deinen Flächen klar.
Nach MIndBauRL gelten Emporen oder Galerien mit einer Fläche kleiner als die Hälfte der Gesamtgrundfläche nicht als Geschosse.
Es gilt die Bruttogrundfläche:
Sind die Maße Rastermaße? Das müßte noch einmal genau geprüft werden.
21 x 48 = 1008 m?
Man kommt schnell auf andere Flächen, wenn die Wände mit berechnet werden.
Vieleicht ist dann ein Teilrückbau für den Bauherrn doch akzeptabel. Denn dann sind es ja nicht meht 250 m?.
Ansonsten sehe ich keine großen Möglichkeiten. Es ist auch die Brandbekämpfung zu betrachten. Und in so ein Gebäude geht keine Feuerwehr mehr rein. Sie läßt dann nur noch kontroliert abbrennen.
Evtl. könnte man den fehlenden Feuerwiderstand durch eine BMA kompensieren, wenn die Rettungswege gesichert sein. Dazu ist die Absprache mit der Brandschutzdienststelle erforderlich.
Freundliche grüße
Gabriele Göring