Bundesland: Baden-Württemberg Autor: Norbert Hallo Brandschützer
Aus meiner Sicht sind die Rettungswege aus Produktionsräumen, in der Industriebaurichtlinie Ziffer 5.5.2 und der amtlichen Begründung, nicht eindeutig geregelt.
Deshalb werden immer wieder BS- Nachweise abgegeben bei denen die Rettungswege aus den Produktionsräumen über die Industriehallen führen(beide Rettungswege über den selben Luftraum). Zusätzliche Maßnahmen wie Internalarmierung und Sichtverbindungen werden unter Bezugnahme der Industriebaurichtlinie abgelehnt.
Diese Problematik wird auch im BS- Atlas 9.2 5.5.2 behandelt. Aus meiner Sicht sind auch die Bilder 1 und 3 nicht ohne zusätzliche Maßnahmen vertretbar. Die Rettungsweglängen in der Halle können bis zu 105 m betragen (abzüglich der Länge innerhalb der Produktionsräume).
Wenn es im Hallenbereich brennt und die Nutzer des Produktionsraumes das nicht sofort bemerken, sitzen sie in der Falle. Demgegenüber werden im BS- Atlas (9.2 5.5.8)
für Meisterbüros zusätzliche Maßnahmen gefordert, damit der erste Rettungsweg über die Halle geführt werden kann. Diese zusätzlichen Maßnahmen entsprechen auch aus meiner Sicht dem Schutzziel.
Mir leuchtet aber nicht ein, warum ein Produktionsraum mit vielleicht 50 Nutzern nur ein oder ab 200 m? zwei Rettungswege benötigt, welche beide über den selben Luftraum der Halle führen darf.
Der Verfasser des Beitrages aus dem BS- Atlas blieb mir bis jetzt diese Erklärung schuldig.
Ich bitte die Teilnehmer des Forums Ihre Erfahrungen und Meinungen mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert