Moin Forum,
Nach meiner Erfahrung wird die Problematik der Rauchübertragung von Geschoss zu Geschoss in jeder Baubehörde anders gesehen. Solange der Aufzug separat oder im Treppenraum liegt gibt es keine Probleme. Die beginnen erst, wenn der Aufzug direkt am notwendigen Flur errichtet werden soll.
Von Seiten des vorbeugenden Brandschutzes gibt es dabei zwei Auslegungen:
1: Eine Ausführung nach DIN 18091 oder DIN 18090 reicht völlig aus. Wenn der Fahrschacht so ausgeführt wird, bestehen keine Probleme. Entscheidend hierbei ist, dass an oberster Stelle ein Rauchabzug entsprechend LBO vorgesehen wird.
oder
2. Eine Ausführung nach DIN 18091 oder DIN 18090 reicht nicht, da die Fahrschachttüren nicht rauchdicht sind. Das "kleine" Loch an oberster Stelle kann eine große Menge an Rauchgasen gar nicht abführen. Es gibt im Schacht keinen Luftstrom. Die obere Öffnung dient mehr dem Druckausgleich, wenn der Aufzug fährt. Ergo: Es müssen zusätzliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Ich schliesse mich im übrigen der zweiten Meinung an.
Zusätzliche Schutzmaßnahmen können (neben der Separierung der Aufzugsanlagen) sein:
1. Vorraum:
Dieser ist jedoch nicht immer wirklich schön, da er doch ein Hinderniss auf dem Flur darstellt.
2. Rauchschutzrollo vor jeder Fahrschachttür:
Dies ist eine brauchbare Einrichtung. Sie kostet jedoch einiges.
3. Sonderlösungen:
Bei einem Bauvorhaben in Brandenburg (Pflegeheim) habe ich folgende Sonderlösung genehmigt bekommen. Es wird an der Schachtsohle eine Zuluftöffnung mit dem 1,5-fachen Querschnitt der Abluftöffnung vorgesehen. Dadurch entsteht im Schacht ein Luftstrom, der auch wirklich Rauchmengen abtransportieren kann. Die Zuluftöffnung ist im Normalfall durch eine Klappe verschlossen. Erst bei Auslösung durch einen Rauchmelder wird die Klappe geöffnet. Die Klappe selbst kann, da sie an unterster Stelle sitzt, ohne brandschutztechnische Bemessung ausgeführt werden.
Zu diesem Thema habe ich auch schon mit Aufzugsbauern zusammengesessen. Aber von dieser Seite gab es und wird es auch in Zukunft keine anderen Ausführungen als nach 18 090 oder 18 091 geben. Teilweise wurde bei den Herstellern mit Quellbeschichtungen gearbeitet. Die Ergebnisse waren aber allesamt unbefriedigend.
Hat zu diesem Thema noch jemand weitere Erfahrungen gemacht?
Gruß aus dem Norden
Matthias Hambrock