Hallo Herr / Frau Schmid,
einen direkten formgebundenen Brandschutznachweis gibt es in BW nicht, so wie z.B. in Bayern. Mit der Bearbeitung eines Bauantrages beim BRA wird der Brandschutz auf Gesetzeskonfirmität mitgeprüft und entsprechende Forderungen in der Baugenehmigung formuliert. Das können entweder die BR-Ämter selbst machen, oder sie geben das BV zur Stellungnahme an die entsprechende Brandschutzdienststelle (meist Kreisbrandmeister beim Landratsamt, Stadtbrandinspektor bei kreisfreien Städten oder an den VB bei Berufsfeuerwehren.
Irgendwelche Beschränkungen, wie z.B. die Bauvorlageberechtigung in Bayern, gibt es in BW nicht, denn unser Baurecht kennt den SV für Brandschutz noch nicht.
Das heisst im Umkehrschluss jedoch auch, die Behörde kann ein Brandschutzgutachten auch "ausser Acht lassen". Hierzu empfiehlt sich grundsätzlich eine kurze Abstimmung vor Beginn.
Letzendlich etwas schreiben darf hier in BW jeder, der meint, es zu können. Geprüft wird alles und in wieweit ein Gutachten Einzug in eine Baugenehmigung hält, ist Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde.
Allerdings wird im Sonderbau eigentlich standardmässig mit BSG gearbeitet.
Die anstehende Novellierung unseres Baurechts wird sich sehr stark an der MBO orientieren, die Weichen sind gestellt.
Gruss aus Stuttgart
Ralf Schäfer