Bundesland: Nordrhein-Westfalen Autor: Burkhard König Sehr geehrte Damen und Herren,
eine vorhandene Holz-Fachwerkwand soll durch eine Brandschutzbekleidung als F90-B-Trennwand aufgerüstet werden.
In die Wand soll eine T30-Tür eingebaut werden.
Mir liegt eine Zulassung von Schörghuber vor (Z-6.16-1386).
Unter Ziffer 1.2.2 werden dort verschiedene Wände genannt, in die die Tür eingebaut werden darf. Holzständerwände oder Fachwerkwände (bekleidet) sind nicht darunter.
Die Tür darf aber an bekleidete Stützen und Balken aus Holz der Feuerwiderstandsklasse F60-B angebaut werden. Kann dies so ausgelegt werden, das hiermit auch Holzfachwerkwände gemeint sind?
Kennen Sie sonst noch Türen, die für den beschriebenen Anwendungsfall zugelassen sind?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard König