Hallo Herr Vonhof,
automatische Löschanlage sind z.B. über Fritiereinrichtungen erforderlich, wenn diese mehr als 40l oder 50l Fassungsvermögen haben (abhängig vom Bundesland). Das hierzu auch eine m?-Begrenzung gehört, ist mir neu.
Grundsätzlich bin ich schon der Meinung, das eine Gewerbeküche ein Raum mit erhöhter Brandgefahr ist, denn wieso werden in Gewerbeküche Feuerlöscher und Löschdecken vorgesehen?
Es gibt im übrigen keine feste Definition was ein Raum mit erhöhter Brandgefahr ist.Meines Wissens beschäftigt sich nur die Brandenburgische Bauordnung näher mit diesem Begriff.
Gruß
Matthias Hambrock