Autor: Kölbl werte Kollegen,
man entschuldige schon im Vorfeld die Äußerung meines Ersteindrucks: "Welches Schweinderl hätten´s den gern?"
Es werden Dikussionen über FORMALE Punkte geführt, obwohl es im sachlichen Bereich ansich mehr als genug Punkte gäbe, womit eingehende Diskussionen geführt werden könnten.
Da es scheinbar so wichtig ist, in bestimmten Ländernen / Regionen / Kommunen eingehendes Wissen über die gewünschte Form / den gewünschten Aufbau eines bautechnischen Nachweises zu berücksichtigen, wäre es wohl zielführend, dies auch allgemein zugänglich kund zu tun / zu veröffentlichen.
Dann könnten sich die Berufskollegen den müßigen und meines Erachtens sinnlosen Belehrungsgang zur prüfenden Behörde ersparen und im Vorfeld die Wünsche erfüllen. Man tut ja gerne, was man kann.
Hätte auch noch den nicht unerheblichen Nebeneffekt sich gegenüber dem Bauherrn nicht in Erklärungsnotzwang zu befinden, da ja bekannterweise Nachweise wegen "Nichtprüffähigkeit" (tatsächlich "Nicht-Entsprechen" der gewünschten Form) abgewiesen werden. Diese Mitteilung bekommt dann der Bauherr und fragt sich, ob er wohl den falschen Fachingenieur beauftragt hat.
Und nicht alle der so zurückgegebenen Nachweise sind tatsächlich nicht prüffähig aufgrund des fachlichen Inhalts.
Ohne hier ein Lanze zu brechen für Vordrucke, ist es schon verwunderlich, dass, wie bereits durch Herrn Batran ausgeführt, selbst Behörden (hier LBK München) eben genau eine Tabellenform vorgeben.
Interessant ist es, wenn man diesen Vordruck in München nicht verwendet - behördliche Reaktion siehe vorstehend.
Die Wahrheit liegt doch wohl wie meistens in der Mitte. Der Nachweis muss alle zur Beurteilung erforderlichen Inhalte behandeln, welche Punkte wiederum zu behandeln sind, gibt ja die BauVorlV vor (Gott sei Dank - sonst müsste auch darüber noch gestri.. / diskutiert werden).
Dass inhaltliche Mängel nicht toleriert werden sollen, brauche ich wohl nicht ausdrücklich zu betonen.
Dass bei einem "schwierigen" (nicht aus den geltenden Vorschriften abschreibbaren) Brandschutznachweis NUR die Tabellen nicht ausreichen, ist nachvollziehbar. Die kollegen, welche sich dem Thema Brandschutz angenommen haben (nicht nur als notwendiges Übel des Bauvorlagenerstellers) werden sicherlich angepasst darauf reagieren.
Ob dies nun in der Erweiterung der Tabelle um ergänzende Darstellungen oder in einer hauptsächlich schriftlichen (Prosaform?) mit Zusammenfassung der baulichen Anforderungen unter Verwendung einer Tabelle funktioniert, sollte doch der fachlichen Beurteilung des Nachweiserstellers überlassen sein. Er muss sich schließlich auch dafür verantwortlich zeigen.
Dass selbstverständlich sechsseitige nur "Tabellennachweise" d.h. ausgefüllte Tabellen für einen sehr großen Sonderbau mit besonders schützenswertem Nutzerkreis nicht ausreichen, ist m. E. nachvollziehbar. (komischerweise wurde hierfür eine Genehmigung erteilt).
Es ist selbstredend schwierig für einen Prüfer, wenn man den Gedankengängen eines Nachweiserstellers folgen muß, aber hier ist die Situation Brandschutznachweis / Prüfer des Brandschutznachweises keine Ausnahme im "normalen Leben".
Ich für mich gesprochen kann sagen, dass ich alleine schon aus Gründen der Streitvermeidung und der Tatsache, dass ich bevorzugt zielorientiert arbeite, gerne auch auf formale Wünsche der im Projekt Beteiligten eingehen würde.
Hierzu wäre es jedoch erforderlich für alle zugänglich mitzuteilen, welchen Form erwünscht wird.
Da ja Weihnachten vor der Tür steht, wäre es ein Wunsch, wenn dies noch dazu nicht nur regional ("mikroregional"?) geregelt werden würde.
Wir denken (oder sollen zumindest) doch mittlerweile alle europäisch, oder?
Doch dieser Wunsch ist zu hoch gegriffen.
Also sollte vielleicht eine zumindest "bayerische Lösung" initiert werden, ich würde mich sehr freuen (natürlich aus Eigennutzen, da ich die nachträglichen Debatten über den formalen Aufbau eines fertiggestellten bautechnischen Nachweises müßig finde!).
Zusammenfassend (obwohl doch eigentlich logisch) bleibt festzustellen, dass ein bautechnischer Nachweis schlüssig, nachvollziehbar und umfassend sein muss, damit er prüffähig ist.
In welcher Form ist wohl auch ein bisschen das "persönliche Gschmackerl"!
In diesem Sinne wünsche ich allen Lesern meines mit Absicht mit leichter Ironie gewürzten Beitrags eine frohe und besinnliche (auf die wirklich wichtigen Dinge) Weihnachtszeit.