Autor: Ralf Freilauftürschließer zwingend vorgeschrieben? Da kenne ich zumindest in Bayern keine entsprechende Vorschrift. Es gibt allerdings eine Richtlinie vom GUV (gesetzliche Unfallversicherung):
http://www.rguvv.sichere-kita.info/rechtsvorschriften/pdf/sr_2002.pdf
Da steht unter 2.6, dass Türen leicht zu öffnen und zu schließen sein müssen.
Das wären dann wohl doch die Freiläufer, sonst gibt´s Ärger mit dem Versicherungsträger...
Gruß, Ralf