Bundesland: Bayern Autor: Hubert Engels Hallo aus Bayern, hätte eine Frage zur Einstufung eines Gebäudes. Es geht um ein ehemaliges Einfamilienhaus mit Traufhöhe ca. 5,5 m. Diese Haus soll nun im EG von Besitzer, genutzt werden, im OG soll eine weitere kleine Wohnung entstehen, welche ab und zu von den Enkeln benutzt wird. Eingang von gleicher Haustüre, aber getrennte Wohnungseingangstüren. Zusätzlich angebaut an Einfamilienhaus
ist eine ehemalige Ferienwohnung, welche nun auch ab und zu von den Enkeln benutzt werden soll, Fewo ist auf Erdgeschoßhöhe, Fewo ist mit Einfamilienhaus durch Tür verbunden. Gesamtnutzfläche ca. 380 qm.
Besten Dank im Voraus.Hallo nochmal, hab glatt meine Frage vergessen zu erwähnen,würde gern wissen, ob das beschriebene Gebäude GKL 1 o GKL. ist.