Hallo Michael,
ich würde aus meiner Sicht mal behaupten das ist so Unsinn was man dir da erzählt hat.
Baulicher Brandschutz befasst sich nach meiner Auffassung mit baulichen Maßnahmen wie Brandwänden, Rohr- und Kabelabschottungen, Brand- und oder Rauchschutztüren, Fluchtwegen und all sowas.
Gewerblicher Brandschutz, hmm, ich persönlich habe den Ausdruck noch nie gehört.
Bezüglich deiner Feuerlöscher steht in der ArbeitsstätteVO dass ein Arbeitgeber Feuerlöscher in geeigneter Art und Anzahl bereit zu halten hat. Die Menge der Feuerlöscher wird im Allgemeinen nach BGR133 festgelegt.
Ob deine Gewerbefläche jetzt eine Arbeitsstätte ist hängt meines Wissens davon ab ob du Mittarbeiter beschäftigst.
Wenn du also Mittarbeiter beschäftigst brauchst du für die bei dir vorkommende Brandlast geeignete Feuerlöscher.
Die Menge berechnet sich nach BGR133 aus dem Gefährdungspotenzial und der größe des Brandabschnittes.
Gruß aus dem Saarland
Stefan Huter