Autor: Andreas Beuscher Hallo Herr Häusler,
ja, diesen Beitrag aus dem Brandschutzatlas meine ich.
Dieser ist aber sowohl auf die Forderungen aus den LBO als auch denen der MIndBauRL bezogen (siehe Beschriftung in Bild 4.8-1).
Die "Ersatzlösung" der LBOen (Feuerbeständige Kragplatte als Ersatz für die Überdachführung), ist meiner Meinung nach übertragbar auf Industriebauten. Diskutieren könnte man allenfalls über den Überstand (vielleicht 2x 1m?). Aber in Ihrem Fall - sofern die Stahlbetonplatte feuerbeständig ausgeführt wird - ohne Belang (Ich gehe davon aus es handelt sich um eine "Dachdecke".
Gruß
A. Beuscher