Autor: Schächer Lieber Herr Cordier,
Vorschriften werden stets so gemacht, daß man sich im Kollegenkreis damit befassen kann ... das belebt die Kommunikation ...
Spaß beiseite: ich habe die RiLi und den Einführungserlaß nochmal angeschaut:
u n t e r 100 to geht mich die gesamte Frage "RiLi" nichts an.
Dann muß ich mit Blick auf mein Vorhaben und das Strafgesetzbuch (§§ 324, 324a, 325, evtl. auch 326), was die Boden-, Luft- und Wasserverunreinigung bestraft, wenn ich gegen Verwaltungsvorschriften verstoße (wer kennt die Wasser Verw. Vorschriften alle ? Wer kennt das Landeswassergesetz ? das Bundes-Wasserhaushaltsgesetz ?) überlegen, was ich tue.
Und dieses "tun" wird im Lichte unserer immergrüneren Debatte immer enger. manchmal zu recht, manchmal ideologisch übertrieben. Und dann entscheide ich als freier Mann und sehe, was da kommt, denn eine Bau- oder Wasserbehörde wird mich nicht daran hindern, auch falsches zu tun (Wegfall von Prüf- und Genehmigungspflichten).
In Hessen ist die RiLi ü b e r 100 to grundsätzlich anzuwenden, wenn auch abgestuft - also Abschnitte 5 und 6 einzuhalten mit Lagerabständen, Lagerhöhe usw. und wenn ich dann "klein - klein" einlagere, dann brauche ich keine Rückhaltung. Oder ich stelle den Krempel auf eine ordentliche Bodenplatte und darf bis 200 to zusammenlagern und mache eine Rückhaltung. Da ist meist die "ungezwungene Mobilität" die wirtschaftlich bessere Lösung.
Wenn man eine wasserdichte Bodenplatte ausbildet (langsam erhärtender WU - Beton, Bewehrung, Nachbehandlung), die Fugen vermeidet oder ordentlich abdichtet und eine kleine Rampe von 10 cm über 3 m verteilt gerampt, daß jeder Stapler drüberfährt ohne zu kippen, 50 cm Aufkantung wasserdicht angeschlossen, ist Löschwasser Rückhaltung nicht so aufwendig, wie man das oft denkt. Wir haben für eine Spedition etliche Hallen 30 x 60 oder 30 x 90 m mit Platten 30 x 30 m und dann eine Fuge, daß die Rückhaltung preisbewußt und sicher möglich war. Für die 40 cm über der Rampe gibt es Stauhälzer. Und dann kann ich ruhig schlafen, weil meine Aufkantung es ermöglicht, bis 50 cm x Hallengröße Rückhaltemengen aufzunehmen und das reicht ziemlich weit. Und Boden und Wasser werden nicht belastet / beschädigt.
Wir haben die Erde von unseren Kindern geliehen.
Wir sollten sie nicht so arg dreckig weitergeben.
Und die Flüsse werden wieder sauberer,
als unsere Väter sie uns zurückgelassen haben ....
Und über 100 to wird der Nachweis geführt, daß ich die Löschwassermengen an die Lagermengen angepaßt habe und dann mkommt mir weder ein Wasseramt noch ein Umweltamt und hält mir einige Jahre Haft vor mein Gesicht.
Ich meine, das ist auch für den Unternehmer / Betriebsverantwortlichen eine gute, verantwortbare und bezahlbare Lösung.
mfg Franz Schächer