Autor: Schächer Sehr geehrter Herr Frank,
die Musterbauordnung, an die sich textgleich die meisten Bauordnungen inzwischen halten, heißt:
"Für Nutzungseinheiten (NE) ... müssen in jedem Geschoß mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege (Rw) vorhanden sein. Der erste Rw muß ... über eine notwednige Treppe führen. Der zweite Rw kann eine weitere notwednige T r e p p e, eine Außen t r e p p e oder eine mit Rettungsgerät der Feuerwehr erreichbare Stelle sein. ... "
Von Tritten auf dem Dach oder Leitern ist da n i c h t die Rede. Stellen Sie sich vor, über eine "Konstruktion" mit einem 3 järhigen Kind, einem Behinderten oder "Beinbruch" oder Ihrer 80 Jahre alten Mutter nach unten zu klettern, vielleicht bei Wind, regen, Schnee, nachts, ...
Es gibt im Bestand Fälle, wo man den zweiten Rw vergessen, verbaut, unmöglich gemacht hat. Und d a helfen Tritte mit Geländer, Leitern mit Rückenschutz einen akuten Mangel zu beheben - aber bitte nicht im neubau einen Mangel schaffen.
Im Dachgeschoß werden Tritte akzeptiert, wenn die Gaube / das DFF zu weit von der Kante der Rinne entfernt liegt )1 m) und es nicht zu hoch ist. Sonst nicht.
Wir üben mit den Seminarteilnehmern die Rettung aus 7,50 m Höhe über die Steckleiter und 10,50 m Höhe auf die Drehleiter. Und danach sind die Planungen udn Ideen realistischer ...
mfg Franz Schächer