Hallo Herr/Frau Hoffmann,
Herr Fleischhauer hat es schon sehr gut getroffen.
Hier noch ein Beispiel dazu aus einem mir bekannten Möbeldiscounter:
1. Einlaufen der Brandmeldeung aus der Brandmeldeanlage
2. Code-Durchsage für eine bestimmte "ausgebildetete" Personengruppe (Selbsthilfekräfte/Hausfeuerwehr..)
3. Mitarbeiter dieser Personengruppe gehen zu dem in der Codedurchsage genannten stelle zur Prüfung, ob ein Schadenereignis vorliegt oder nicht und welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.
4. Entwarnung oder weitere Maßnahmen
5. Entscheidung über die Alarmerhöhung
6. Alarmerhöhung mit vorher festgelegter Durchsage zur Evakuierung des Marktes. (Hierdurch wissen die anderen Mitarbeiter schon was sie tun müssen).
Ich war einmal bei einer unangekündigten Alarmübung zugegen. Es war in der Tat sehr beeindruckend wie die Mitarbeiter das bewältigt haben (Ich konnte nur durch Vorweisen meines Dienstausweise verhindern aus dem Markt geworfen zu werden, trotzt Dienstkleidung der Feuerwehr.)
Zusätzlich ist hinsichtlich Brandmeldeanlagen die DIN 14675 zu beachten (Bestandschutz hin oder her...). Hiernach müssen Objekte mit einer Brandmeldeanlage eine Alarmorganisation haben. Da die Planungsgespräche unter Beteiligung der Feuerwehr geführt werden haben wir in unseren bereichen in letzter zeit sehr darauf hingewirkt. Ein kleiner Leitfaden existiert derzeit nur in Form eines Stichpunktekataloges, wird aber zur Zeit von meiner Abteilung in Form einer Anleitung umgearbeitet.
Fertigstellungstermin "könnte" kurzfristig sein (ohne Garantie). Für den Fall das Interesse besteht geben Sie mir doch einfach Ihre Emailadresse (oder kurze Mail an mich wolfgang.cordier@stadt-kerpen.de).
Gruß
Wolfgang Cordier