Autor: Schächer Sehr geehrter Herr Zirnbauer,
ich kenne e i n e Liste mit "harten bedachungen", die steht in DIN 4102 Teil 4 Abschnitt 8.7 auf Seite 143. Und dann Zulassungsbescheide nach Brandprüfung durch ein dafür anerkanntes Prüfinstitut... Rosenheim zählt meines Wissens nicht zu den Brandprüfinstituten.
Ob Holz, wenn es nicht zu dünn ist, w i e eine Bitumenpappe mit Besandung dem Brand entgegensteht, kann ich zwar gut vorstellen, man braucht es aber im baurechtlichen Sinne bestätigt. Das ist oft lästig, hat aber auch sein Gutes, man wird nicht so oft so furchtbar beschissen wie "ohne Normen".
mfg Franz Schächer