Bundesland: Berlin Autor: Gast Wir beabsichtigen ein Wohnhaus mit 5 Vollgeschossen in Massivbauweise um 2 Geschosse aufzustocken und diese als Maisonettwohnungen auszubilden.
Aufgrund statischer Probleme sind wir gezwungen einige
tragende Wände in Leichtbauweise. d.h. Holztafelbauweise
auszuführen. Diese wären in F 90 herzustellen, aber die Bauaufsicht fordert F 90 AB, was es scheinbar mit Holz nicht gibt ? . Das wäre unsere Frage an die Experten.
Gibt es eine rechtlich Auslegung, dass, was inhaltlich
auch für uns das wichtigte ist, nur die Widerstandsklasse F 90
zählt und nicht zusätzlich A-B für nicht brennbar.
Oder gibt es gar Beispiele für Maisonettwohnungen als 5. und 6. Obergeschoss. Es handelt sich um die Gebäudeklasse 5 nicht Hochhaus.
vielen Dank für eine sehr schnelle Nachricht, da wir schon Bauleistungen vergebn haben.