Sehr geehrter Herr? Ebert,
angeblich geht es um die teilweise Übernahme von Anforderungen für Türen in Fluchtwegen, die zwar in der Musterschulbaurichtlinie stehen, aber da in Bayern nicht eingeführt, nur über die BayBO nicht sauber zu begründen wären.
Da die BayBo keine Aussage über die Aufschlagrichtung von Türen in Fluchtwegen macht, sah sich die OBB wohl veranlaßt hier für Klarstellung zu sorgen.
Gibt es ein entsprechendes Rundschreiben?
Vielen Dank an Hr. Satzger für den Hinweis.
Mit freundlichen Grüßen
AlArchi