Bundesland: Hessen Autor: Oliver Wolf
Guten Tag liebe Fachleute,
folgendes Problem:
-Bauvorhaben bestehend aus 3 abgeschlossene Ladengeschäften,
Lage Erdgeschoss, Gesamtgröße kleiner 1600 qm.
Bei einem Ladengeschäft, Bruttgrundfläche 95 qm, ist aus
baulichen Zwängen, nur ein direkter Ausgang in Freie
vorgesehen. Ein 2. Rettungsweg ist so ohne weiters nicht
möglich und wäre nur über den Verkaufsraum des 2. Laden-
geschäftes möglich. Diese Variante könnte jedoch
problematisch sein, da jedes Ladengeschäft eine für sich
abgeschlossene Nutzungseinheit darstellt.
Für mich stellt sich hierbei die Frage,, ob mann sich auf die
Musterversammlungsstätten-Verordnung beziehen kann, die bei
einer Raumgröße von max 100 qm nur eine Fluchttür aus dem
Raum fordert.
Für Eure Beteiligung besten Dank.
Gruß
Oliver Wolf