Autor: norbert Hallo Frau Siebke
Wenn es sich bei dem Lagerbereich um einen anderen Brandabschnitt (Brandwände nach IndBauRL) handelt, dieser eingeschossig ist und die Anmerkung 1 der Tabelle 1 umgesetzt wird, dann ergibt sich eine Fläche von 1800 m?.
siehe Ziffer 6.1.1 IndBauRL ...die zulässigen Größen der (einzelnen) Brandabschnittsflächen bestimmen sich in Abhängigkeit .....
Brandwände oder erforderliche Abstände trennen Gebäude so, dass diese für sich behandelt werden können. Nach IndBauRL gilt das teilweise für die Rettungswegführung.
Mit freundlichem Gruß
Norbert