Hallo Kollegen,
wie stehen Sie zu elektrischen Rollos vor Rettungswegfenstern.
Im vorliegenden Fall geht es um eine weiterführende Schule. Vor den Fenstern sind elektrisch betriebene Rollos angebracht, welche sich nicht mit den Fenstern öffnen. Die Fenster sind als Rettungswegfenster erforderlich (kein 2. baulicher RW). Eine Notbetriebseinrichtung besteht nicht.
Nun kam der Vorschlag, ein Messer vorzuhalten, mit welchem die Schnüre des Rollos gekappt werden könnten, damit diese nach unten fallen und man drüber weg steigen könnte.
In Anlehnung an das Urteil zu dem berühmten kleinen roten Schlüsselkasten bei abschliessbaren Fenstern halte ich das für nicht zulässig.
Wie ist Ihre Meinung und welche Lösung würden Sie vorschlagen?
Gruß
Wolfgang Cordier