Bundesland: Bayern Autor: Zirnbauer Ich habe ein bestehendes Gebäude mittlerer Höhe (KG, EG, 2 OG, EG). Ein Anbau (KG EG) sowie der zur WE gehörige Raum im aufgehenden Gebäude werden geringfügig umgebaut und hinsichtlich der Nutzung geändert (´Werkstatt´ --> Wohmen mit ´Hobbyraum für Oldtimer´=Ausstellungsraum).
Der Anbau ist zum aufgehenden Gebäude hin offen --> ein Brandabschnitt.
Darf ich den Anbau als Gebäude geringe Höhe einstufen? Oder ist dieser dem aufgehenden Gebäude gleichzusetzen?
mfg
Zirnbauer