Hallo,
§ 8 VkVo Absatz 4 setzt hier gesprinklerte Verkaufstätten und erdgeschossige Verkaufstätten gleich was die Rettungswegverlängerung um 35 m betrifft. Hierbei sind folgende Aussagen unbedingt zu berücksichtigen:
... über einen notwendigen Flur ....
Also nicht über ein Lager
... mit einem unmittelbaren Ausgang ins Freie ...
Was die eine Frage (Muss er bis ins Freie führen?) dann beantwortet.
Ich gehe mal davon aus, das bei den o.g. Abmesungen das ganze einen Brandabschnitt darstellt. Das nur zwei Seiten vorhanden sind ist nicht gerade glücklich, aber für die Rettungswegsituation nicht unlösbar. Ob es eine für den Betrieb der Verkaufstätte schöne Lösung ist????
Im Prinzip müssen Fluchttunnel (notwendige Flure) eingebaut werden.
Wände und Decken F 90-A (VkVO § 11) dürfte eigentlich kein Problem sein. Ich kenne mehrere solcher Lösungen.
Ein solcher Fluchttunnel könnte natürlich auch durch ein Lager führen. Dabei befinden sich doppelflügelige Feuerschutztüren oder Feuerschutztore mit Feststellvorrichtung etwa auf gleicher Höhe, so dass im Normalfall problemlos von einer Lagerseite, den Fluchtweg kreuzend, auf die andere Lagerseite gefahren werden kann.
Ebenso können solche Fluchttunnel von der Außenfassade in die Verkaufstätte hineingezogen werden. Diese dürfen dann maximal 35 m lang sein (VkVO § 8). die 25 m Entfernung innerhalb der Verkaufstätte zählen dann bis zu dem Eingang oder den Eingängen in diesen notwendigen Flur.
Da Ladenstraßen besondere Anforderungen haben,
- 5 m breit (und vöölig Frei von allem (VkVO § 11 Absatz 5)
- Rauchabzugsanlagen
habe ich bei der o.g. Größe noch nie erlebt, dass dies als eine Lösung für das o.g. Problem der Rettungsweglänge herangezogen und dann von den Bauaufsichtsbehörden akzeptiert wurde.
Also mein Vorschlag bei den o.g. Abmessungen (ohne genau Kenntnis der Aufteilung) wäre der Einbau von z.B. 2 je 30 m langen Fluchttunneln auf der 60 m Seite (ggf. mit Kreuzung der Lager- und Bürobereiche) jeweils 15 m von der Außenwand entfernt. Vom inneren Eingang aus müsste dann jede Stelle des Verkaufsraumes in einer Entfernung von 25 m erreichbar sein.
Gruß
Wolfgang Cordier