Bundesland: Rheinland-Pfalz Autor: FrauBausT Hallo,
wir haben ein Haus aus den 60´zigern.
An die Erdgeschosswohnung wurde (vom Vorbesitzer) in den 70´zigern eine Garage angebaut. Vom Esszimmer aus zeigt ein Fenster in die Garage.
Im Plan waren wohl Glasbausteine vorgesehen, so ist es jedenfalls dort eingetragen. Diese sind aber wohl nie eingebaut worden. Denn dort befindet sich ein Fenster mit bunter Bleiornamentik.
Was muss ich tun, um meinen Versicherungsschutz zu behalten?
Die kostengünstigste Lösung wäre uns gerade recht.
Wir benötigen das Fenster nicht unbedingt, da wir einen Durchbruch zum Wohnzimmer haben und es auch ohne Fenster hell genug ist.
Ich bedanke mich schon mal im voraus für Antworten.
Liebe Grüße
Frau B aus T