Autor: A.A. Sehr geehrter Herr Jäger,
bestimmungsgemäß ist eine Beschichtung von einer vorhandenen Tür zur Ereichung des T30 Standards nicht möglich. Denn eine T30-Tür muss nicht nur thermisch sondern auch mechanisch belastbar sein.
Als einzige möglichkeit wäre die beantragung einer Zulassung im Einzelfall bei dem Zuständigen bauamt, wobei hier die erfolgsaussichten gleich null sind, weil eine gleichwertige lösung hier nur eine geprüfte T30-rs
Türe liefern kann, und das bauamt sich da nicht auf die unsichere Seite legt.
Es ist somit die einzige möglichkeit Holz - T30 Türen z.b. Fabrikat Herholz nachzukaufen und ggf optisch anzupassen (wobei hier auch die Zulassung zwingend zu beachten ist).
So dürfen an Brandschutztüren keine gravierenden Änderungen vorgenommen (entsprechende Unterlagen hierzu gibts beim Hersteller).
Insbesondere sollte darauf geachtet werden, ob die Anforderung an die Tür nicht T30-RS lautet. Ggf. sollte dann auch eine Brandschutztür mit Rauchschutzfunktion eingesetzt werden.
MfG
A.A.