Hallo werte Forumsteilnehmer -
mir stellt sich wiedermal die Frage, ob ich hier ein Dach oder eine Decke habe:
Stahlhalle 70m x 16m, Gewerbe(nicht Industriebaurichtlinie) - z.B. Sonnenstudio, Spielhalle, Läden, Friseur ...
ordentlich mit Brandwand und Trennwänden zwischen den Nutzungseinheiten.
Gebäudeklasse 3, damit Tragwerk F30. An das Dach (Flachdach, Stahlbinder, Stahltrapezblech) gibt es ja keine Anforderungen an den Feuerwiderstand, weil darüber kein Geschoss/keine Aufenthaltsräume sind, richtig?
Die Diskussion ging ja auch schon mal um Verkaufsstätten
Oder sind die Dachbinder analog dem Tragwerk in F30 zu machen??
( jetzt bitte nicht: das und das wäre sinnvoll, sondern: was fordert das Baurecht ).
Danke
M. Koeppen