Hallo Marcus,
meine Antwort lautet: Es kommt daraus an! Warum?
Sie müssen Ihre Anfrage genauer definieren. Sie müssen genaue Begriffe verwenden.
In der Überschrift zu Ihrer Anfrage formulieren Sie:
"1. Rettungsweg in einen anderen Brandabschnitt zulässig?"
Meine Antwort: Ja, aber immer. (im Prinzip)
Im Folgetext sprechen Sie zunächst von 2 Nutzungseinheiten, ohne zu erläutern wie diese aus brandschutztechnischer Sicht getrennt sind.
Sie deuten durch Ihre Frage nur indirekt an, dass es sich um 2 Brandabschnitte handeln könnte:
"Ist es zulässig den 1. Rettungsweg der kleineren Nutzungseinheit in den anderen Brandabschnitt anzuordnen?"
Meine Antwort: Keine Bwertung möglich, da Sie die Situation nicht eindeutig beschrieben haben!!
Mfg Ralf Thieme