Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
in einem Wohngebäude mittlerer Höhe und mittlerer Schwierigkeit mit 4 Vollgeschossen ist als oberer Abschluss des notwendigen Treppenhauses eine Stahlbetondecke geplant. Diese erfüllt die geforderten F 90 (Anforderung BayBO Art 36,5), da 18 cm stark. Über der Stahlbetondecke befindet sich das eigentliche leicht geneigte Pultdach in Holzkonstruktion mit einem Abstand von ca. 80 cm bis 1 m. Das Pultdach ist begrünt und muss deshalb gewartet werden, so dass wir einen Dachausstieg vom allgemein zugänglichen Treppenhaus auf das Gründach benötigen. Da ein Systemdachausstieg mit diesen Parametern( F 30, Kastenhöhe 1,15m) ca. 4.000? pro Stück kostet wird von uns derzeit eine andere Möglichkeit der Ausführung gesucht.
Angedacht ist bisher eine Aufmauerung mit 11,5er KS Steinen und außenliegenden WDVS bis 15 cm über die wasserführende Schicht und somit über die brandgefährdete Dachkonstruktion. Erfüllung der Anforderung: Treppenraumwände in der Bauart von Brandwänden bis dicht unter die Dachhaut (BayBO Art. 36,5). Für den oberen Abschluss des so entstandenen " Lichtschachts sind wir uns nicht schlüssig, ob für diesen überhaupt noch eine Brandschutanforderung besteht.
Zu unserer Konstruktion ergeben sich demnach folgende Fragen:
1.Erfüllt eine 11,5er KS-Wand die Anforderung "in der Bauart von Brandwänden"
2. Können wir als oberen Abschluss des Lichschachts ,der über der Dachhaut liegt, eine ganz normale Lichtkuppel ohne Brandschutzanforderung verwenden?
Vielen Dank für konstruktive Antworten!
Einen schönen Herbsttag wünscht
J. Schröder