Hallo Stefan,
Bauteile können eine bestimmte Feuerwiderstandsklasse aufweisen. Diese Feuerwiderstandsklasse setzt sich zusammen aus der Feuerwiderstandsdauer und der Baustoffklasse.
Die Feuerwiderstandsdauer kann (nach derzeitigem deutschen Baurecht) 30, 60, 90, 120 oder 180 Minuten betragen. In anderen europäischen Ländern gibt es auch 15, 45 Minuten usw.
Die Baustoffklasse beschreibt das verwendete Material: nichtbrennbar -A, brennbar -B oder eine Kombination davon (-AB oder teilweise -BA).
Grundsätzlich ist es möglich, die Feuerwiderstandsklassen lose aus den beiden Komponenten zu kombinieren, also F 30-A, F 90-B oder F 60-AB.
In der Bauordnung kommt in der Regel nur F 30-B (oder vereinfacht: F 30), F 90-AB und für Brandwände F 90-A vor. Es gibt aber auch eine Wand F 30-B/F 90-B (z. B. als Wand zwischen Doppelhäusern) oder F 60-BA (Gebäudeklasse 4). In Sonderbauverordnungen gibt es auch F 30-AB (z. B. Flure bei Gaststätten) oder F 120-A (Hochhäuser) usw.
Holzbalkendecken oder Wände in Holztafelbauart o. ä. können widerum, selbst wenn sie brandschutztechnisch bekleidet werden, immer nur F xx-B oder F xx-BA sein, weil innendrinn zwangsläufig Holz ist. Also auch z. B. nur F 90-B oder F 90-BA möglich.
Baurechtliche Anforderungen und tatsächlich (machbare) Bauausführungen sind also nicht zu vermischen. Letztendlich sind alle Kombinationen möglich.
Gruß
Alexander Vonhof