Hallo miteinander -
habe wieder einmal ein philosophisches Problem, wo ein Bauordnungsamt-Mitarbeiter einen Sonderbau nach Pkt.17 "baul. Anlagen ... mit erhöhter Brandgefahr" sieht.
Eine Industriehalle 1400 m?, erst Produktion/Lager, jetzt Umnutzung (Umnutzung??) zu Gewerbe ´Altautoverwertung´; es wird argumentiert, daß das Zerlegen der Autos aufgrund der leeren (d.h. noch Benzindämpfe beinhaltenden) Kraftstofftanks das Gebäude zu einer baul. Anlage mit erhöhter Brandgefahr mache.
m.E. liegt hier normale Brandgefahr vor, und kein Sonderbau. Bewertet man das Objekt nach IndBauRL (was ja z.B. für Kfz-Gewerbe geht), kann man ja nach Abschn.6 alles in "F0" machen, ohne Beachtung von Nutzung/Brandlasten.
Als ´baul. Anlage mit erhöhter Brandgefahr´ nennt in Sachsen die Verwaltungsvorschrift zur SächsBauO z.B. Hlzverarbeitungsbetriebe, Feuerwerkskörperherstellung oder Tankstellen - aber keine Nutzung, wo mal paar leere Benzintanks herumliegen.
Muß immer alles so überzogen werden?
mfG
M. Koeppen