Autor: Schächer Hallo Kollegen, hallo Bauherren udn betreiber,
der Gesetzgeber will die Bürger nicht ärgern, es geht um einen einfachen Gedanken: wenn einer aus der brennenden Wohnung flieht, macht er hinter sich die Tür n i c h t zu. Und dann verraucht der Treppenraum = 1. Rettungsweg, schnell um umfassend und die Flucht ist allen anderen Mitbewohnern abgeschnitten. Die Türen "ds + ss" und wir lehren grundsätzlich dazu "vw" sollen
-- selbst schließen, um nach der Flucht wieder geschlossen zu sein,
-- dicht schließen, daß Rauch nicht austreten aber auch in die darüber befindlichen Wohnungen nicht eintreten kann,
-- vollwandig sein, d.h. ein Brett von 35 mm Holzplatte / Spanplatte (Regelstärke Türblatt nach DIN, nix besonderes) aber n i c h t Röhrenspan, n i c h t Röhrenspanstegplatte (2 mm Furnier, viel Luft, 2 mm Furnier) und keine Pappetür (2 mm Furnier, Pappefüllung, gewachst gegen Ungeziefer, 2 mm Furnier, brennt wie eine Fackel in 3 Minuten durch).
Dichtschließend ("ss") ist eine Tür, die dicht anliegt oder dicht im Falz sitzt UND dreiseitig umlaufend eine Dichtung aufweist, z.B. das Anschlagdämpfungsprofil. Dann kann der Rauch dort nicht durch. Unterschnitt möglichst klein einstellen, richtig ist UNTER 5 mm. Und notfalls innen ein nasses Handtuch davor, wenn man auf die Feuerwehr / Leiterrettung eine Weile warten muß.
Wenn die Feuerwehr den Treppenraum mit Ventilator(en) freiblasen kann, ist es auch gut, wenn es dort dicht ist, daß nicht so viel Rauch in die Wohnung gedrückt wird.
Im Keller zum Treppenraum : T 30 RS (DIN 4102 Brandschutz, DIN 18 195 Rauchschutz). Schließt auch selbt.
Keile werden je nach Leistungsfähigkeit in K 15, K 30, ... nach Normbrandwiderstand unterschieden, sind aber a l l e falsch und gefährlich
mfg Franz Schächer