Autor: Schächer Sehr geehrter Herr Simon,
eine nachzuweisende Mindestqualifikation für die Anfertigung von Flucht- und rettungswegeplänen besteht nicht. Aber diese Vorlagen zählen zu den bauvorlagen und diese darf n u r erstellen, "wer nach Kenntnis und Qualifikation geeignet ist". Das steht in a l l e n Bauordnungen einheitlich drin. In Hessen in § 49, in NRW kurz dahinter. Also: l e r n e n, was zu den Plänen gehört, machen und einen erfahrenen Kollegen draufschauen lassen, daß es auch stimmt. Immer Ortsvergleich: eine Fluchttür, die inzwischen durch eine "Tapetentür" verschlossen wurde, ist untauglich ... aufpassen, daß es passt und dann daran gegangen, gute Erfahrung zu sammeln.
In NRW gibt es auch Brandschutzseminare bei der Ingenieurkammer, bei dnen man "Brandschutz" lernen kann. In Hessen haben wir 10 Seminartage zusammen mit der Feuerwehr,um Architekten und Ingenieure einzuweisen (www.IngAH.de), dazu den "Brandschutz Planer Tag" 27.4.07 und Sonderthemen ( z.B. "BS "kleiner" Hochhäuser" das sind solche bis 60 m) -
mfg Franz Schächer