Autor: Schächer Hallo Elke,
Türen aus der Garage i n s F r e i e bedürfen keines Schutzes, Verbindungen zu anderen Räumen als Garagen sind über Schleusen anzuschließen.
Hinter der Schleuse haben Sie einen Treppenraum, der ist wegen der Schleuse sicher, oder einen notwendigen Flur, zu dem die Türen auch des Schutzes bedürfen oder eine andere Einheit u n t e r 400 m?. Und da kann man entsprechend "unter 400 m? kein notwendiger Flur" durchaus auch offene Kellerverschläage haben. Es brennt ja nur e i n m a l, nämlich i m Keller oder i n der garage, nicht in Garage und Keller gleichzeitig. Heizräume usw. brauchen ihre T 30 (RS) aus anderen Vorschriften davon unabhängig.
In diesem Sinne
Grüße aus Hessen
Franz Schächer