Sehr geehrter Herr Strasser,
Prüfungen von RWA ergeben sich aus der Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung (i.d.R. 3-jährlich, es sei denn es wäre etwas anders im Rahmen der Baugenehmigung beauflagt oder in ener entsprechenden Sonderbauvorschrift festgelegt).
Darüber hinaus kann die bauaufsichtliche Zulassung der jeweiligen RWA (müsste an der Einbaustelle vorliegen) weitere Vorgaben hinsichtlich Prüfung und Wartung enthalten.
Grüße Lutz Battran