Autor: Schächer Hallo Kollege, Kollegin,
zunächst tappt der Mensch immer da wieder raus, wo er reingekommen ist, das kennt er am besten und weiß, wo es hingeht. Daher die Grundüberlegung und als solche richtig. Für die Forderung, die Überlegung durchzusetzen, gibt es aber kein Gesetz und auch das Sonderbaurecht (HBO § 45) gibt durchaus nicht alles her. Zumal der Grundsatz gilt: der Bürger wählt, die behörde muß das mildeste Mittel, das möglich ist, gestatten. Also: genau prüfen, was wie zugeordnet werden kann, ordentliche, beleuchtete Fluchtwegschilder anordnen, daß die direkten Ausgänge ins Freie gut und sicher erkannt und begangen werden können, alle Fluchttüren mit Panikschlössern, daß man nicht vergessen haben kann, sie aufzusperren (das wäre dann eine peinliche, strafbewehrte Panne...) und draußen so angelegt,daß keiner irgendwo verloren geht, ins Loch fällt usw. Und dann geht das so durch. Wir lehren, daß in Hessen der Rechtsstaat eingeführt wurde und sich bewährt hat und weiter bewährt und das ist gut so. zudem ist die HBO eine "weiche Bauordnung", die allerhand Abweichungen zuläßt (siehe § 63 und § 3) und das ist gut so.
mfg Franz Schächer