Autor: Schächer Liebe Kollegen,
mit dem bestandsschutz ist das so eine Sache. "Bestands-Schutz" kann es nur für "Bestand" geben, also keine Kabel dazu. "Bestand" ist natürlich auch die 25 kW/5 m? Regel - und bis zu der könnte man "nachlegen".
Wir haben im Bestand bisher versucht, Wandschlitze zu machen und dort unter Putz nachzuverkabeln. Gut ist auch die Ecke zwischen Wand und Decke rechts und links, da kann man ein Dreieck reinputzen, unter dem etliche Kabel verschwinden. Man sollte das ganze auch ein bißchen mit Augenmaß anschauen: die neue M - LAR (12/2005, siehe www.IS-ARGEBAU.de )unterschiedet in ihrer Anforderung ja deutlich zwischen Treppenraum ("absolut tabu") und dem notwendigen Flur ("etwas tabuisiert") und in Gedanken dazu der "nicht notwendige Flur" bis 400 m? als Nutzeinheit ohne Anforderungen. Und in dieser Abstufung kommt man auch im Altbau einigermaßen hin.
mfg Franz Schächer