Autor: Claudia Hallo Herr Fleischhauer,
ich bin da ganz Ihrer Meinung. Auch wenn von der Umbaumaßnahme nur ein Teilbereich des Gebäudes betroffen ist, so muß bei der Verlegung neuer Leitungen bzw. der Nachinstallation die MLAR beachtet werden. Somit wird bei der Nachinstallation der Bestandsschutz aufgehoben.
Und ist es nicht grundsätzlich so, daß ich die derzeit gültigen Richtlinien und Verordnung einhalten muß, wenn ich an ein bestehendes GEbäude anbaue oder im Gebäude umbaue? D.h. für mich, so lange ich bestehendes nicht anrühre und keine konkrete Gefahr vom derzeitigen Stand ausgeht, besteht Bestandsschutz. Wenn sich aber z.B. durch die Vergrößerung einer Industriehalle Anforderungen an die Wärmeabzugflächen ergeben, dann betrifft es ggf. das gesamte Gebäude, dann muß ich ggf. nachrüsten.
Viele Grüße
Claudia