Bundesland: Bayern Autor: joachim beier Der Betreiber einer Wohnanlage mit Großgarage ( TG, ca. 1500 qm) hatte von Seiten der Genehmigungsbehörde die Auflage die Großgarage mittels Alarm-
meldung zur Feuerwehr bzw Polizei aufzuschalten. Diese Schaltung ist nun pro Jahr mit ca. 2-3 Fehlalarmen behaftet und kostet den Betreiber ca. 3000 EUR/a. Um der Auflage der Alarmmeldung zu umgehen möchte der Betreiber die Groß-garage in zwei Mittelgaragen unterteilen. Mein Vorschlag war ein T90 Tor an
günstiger Stelle so dass zwei Garagenteile mit 950qm und 550qm Fläche ent-
standen. Nun waren dem Betreiber die Kosten für das T90 Tor incl. der bau-
lichen Maßnahmen dazu zu teuer. Über den Außendienst der Fa. Effertz bekam er einen Rauchschutzvorhang an gleicher Stelle angeboten, so dass die 1500 qm Großgarage in zwei Rauchabschnitte unterteilt wurde. Die Kosten waren ent-
sprechend günstiger.
Meiner Meinung nach hat aber die Unterteilung in Rauchabschnitte keinen Ein-
fluß auf die Klassifizierung nach Mittel- oder Großgarage und somit auf den
Entfall der Alarmmeldung.
Wer hat schon einen ähnlichen Fall mit den bayerischen Genehmigungsbehörden
geklärt ? Hat die Unterteilung in Rauchabschnitte Einfluss auf die Alarmmeldung
zu FFW oder Polizei ?
Für Antworten und Tipps wäre ich dankbar.
Vielen Dank
Joachim Beier