Autor: Schächer Sehr geehrter Herr Walther,
in der ersten Auflage des "Beton Brandschutz Handbuches", Kordina und Meyer-Ottens, Betonverlag 1981, ist auf Seiten 329 und 330 die Anforderung an "raumabschließende Wände" hinsichtlich durchgehender, offener Abstandshalter sehr gut beschrieben (in der 2.Aufl. leider rausgekürzt). Danach ändert sich die Tragfähigkeit der Wände i.d.R. durch Abstandshalter nicht, der Raumabschluß ist jedoch futsch, wenn offene oder herausbrennbare Einbauteile in der Wand verarbeitet wurden. In die Kunststoffröhrchen ist beidseitig ein größer 20 mm nichtbrennbarer Mörtelstopfen einzubringen, um eindringendes Feuer und Durchgang von Rauch zu blockieren.
Im Schutzraumbau haben wir die Kunststoffrophre ausbohren lassen, um dem 5 Std. Bemessungsbrand zu entsprechen.
Besser ist es, bei Raum abschließenden Wänden -- insbesondere Brandwänden -- keine durchgängigen, offenen Abstandshalter zu verwenden ... aber diese sind üblich.
Abstandhalter, die die Wände durchqueren sind bauaufsichtlich zulassungsbedürftig. Falls Ihre Firma Widerstand leisten sollte.
mfg Franz Schächer
Baustatik+baul.Brandschutz