Autor: Schächer lieber Eric,
im Hinblick auf die Hessische Bauordnung lehre ich es so: soweit es entzündet werden kann, also "oberirdisch", muß es nichtbrennbar sein. Unterordisch kommt man "eigentlich" nicht dran, da ist dem Schutz des Bauwerks auf diese Weise entsprochen und wir nehmen Wasser abweisende Perimeterdämmungen (Styrodur usw.). Die Forderung nach nichtbrennbarer Dämmung leitet sich aus der Möglichkeit ab, die Trennlage zu zünden und der Unmöglichkeit, sie löschen zu können ("HBO § 13 "wirksame Löscharbeiten möglich..." Forderung). Das greift "unterirdisch" kaum.
Die Fugenbrände sind gar nicht so selten und miserabel zugänglich, wir haben schon Wände aufgestemmt, um löschen zu können
mfg Franz Schächer
IngAkademie und Fachberater Statik,
"eigentlich" IngBüro