Bundesland: Nordrhein-Westfalen Autor: Balthasar70 Hallo an alle Forumsteilnehmer,
kennt sich jemand genau in der Auslegung der Lüftungsanlagen-Richtlinie NRW bzw. Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie aus, hier speziell Erfordernis einer Lüftungszentrale? Meine Frage lautet, wie ist die Aussage in LüAR NRW Abschn. 6.1.1 zu interpretieren "... wenn an die Ventilatoren oder Luftaufbereitungseinrichtungen in Strömuungsrichtung anschließende Leitungen in mehrere Geschosse oder Brandabschnitte führen." Ich habe meine Lüftungsaggregate im DG stehen und führe durch eine Decke ins darunterliegende Geschoß (Zu- und Abluft). Zählt hier das DG mit und ich habe demzufolge eine Lüftungszentrale einzubauen? Danke für Hinweise und evtl. Literaturfundstellen.
MfG Walter